
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerkergesetz-SchfHwG)
Schornsteinfeger-Handwerkergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242), das zuletzt durch Artikel 284 der Verordnung vom 31. August 2015
(BGBl. I S. 1474) geändert worden ist.
Hier können Sie sich die Datei herunterladen: Gesetz über das Schornsteinfegerwesen.pdf
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerkergesetz-SchfHwG)
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG) Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Durch das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens wurde das Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger- Handwerksgesetz) neu erlassen und das bestehende Schornsteinfegergesetz geändert. Die Verordnung ist in großen Teilen am 29.11.2011 in Kraft getreten. Der bisher voll umfassend beliehene Bezirksschornsteinfegerneister wird ab 2013 zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Er wird für die Dauer von sieben Jahren bestellt, darf sich aber nach diesem Zeitraum erneut um diese Tätigkeit im gleichen oder einem anderen Zuständigkeitsbereich bewerben. Im Bestellzeitraum von sieben Jahren erlässt er zweimal im Rahmen einer Feuerstättenschau den Feuerstättenbescheid.