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Staatlicher Auftrag


Der Schornsteinfeger im Wandel der Zeit

Ist das Schornsteinfegergesetz heute noch zeitgemäß? Das deutsche Schornsteinfegerhandwerk kann auf eine lange und ruhmreiche Tradition zurückblicken.

Gesetzliche Regelungen des Schornsteinfegerberufes gibt es bereits seit dem 17. Jahrhundert. Kehrbezirke existierten schon vor der Gründung des deutschen Reiches. Die Errichtung von Kehrbezirken ist zweifellos eine Erfolgsstory, die ihresgleichen sucht. Durch die Errichtung von Kehrbezirken konnten wir den Feuer-, Gesundheits- und später auch den Umweltschutz zu geringen Kosten flächendeckend und auf hohem Niveau garantieren. Nicht ohne Grund wurde das Kehrbezirkssystem bis zum heutigen Tage fortgeführt.

FLORIANAber warum sollte es mit dem Schornsteinfegerhandwerk anders sein als mit der deutschen Bahn, der deutschen Post, dem deutschen Gesundheitssystem, den deutschen Universitäten und den Energieversorgern? Diese waren alle einmal öffentlich rechtliche Institutionen, die erfolgreich arbeiteten und die die alte Bundesrepublik verkörpert haben. Alle oben aufgeführten Institutionen wurden zumindest teilweise liberalisiert. Die Zeiten haben sich geändert. Wir leben heute in einer globalisierten Welt.

Das Schornsteinfegergesetz, das im Jahre 1969 erlassen und 1994 novelliert wurde, ist ein in sich stimmiges Gesetz. Die deutsche Rechtsprechung hat die Regelung über den Zugang und die Ausübung des Schornsteinfegerberufes stets befürwortet. Nicht nur für den Bestand des Kehrbezirkssystems, sondern auch für seinen Ausbau, lassen sich gute Gründe finden. Ein Ausbau des Kehrbezirkssystems könnte seinen gesetzlichen Niederschlag in der Überprüfung der Installation von Rauchmeldern, der bundeseinheitlichen Überprüfung von Lüftungsanlagen und Öltanks finden. Wer das Schornsteinfegerhandwerk mit seiner Vergangenheit und seinen Erfolgen infrage stellt, sieht sich einem starken Rechtfertigungszwang ausgesetzt.

Auch das Schornsteinfegerhandwerk gehört zu den öffentlich rechtlichen Institutionen, die der Gesetzgeber trotz seiner Effizienz liberalisieren will. Es geht nicht um die Frage, ob die Liberalisierung des Schornsteinfegergesetzes für den Bürger und für die Betriebe sinnvoll ist.

Das Schornsteinfegerhandwerk kann sich natürlich die berechtigte Frage stellen, warum die EU-Kommission keine europarechtliche Lösung angestrebt hat. In anderen Bereichen wie bei der Post oder dem Telefonwesen wurden Harmonisierungsvorschriften erlassen und die Liberalisierung wurde in allen europäischen Ländern im gleichen Schritttempo vorangetrieben. Dies wurde beim Schornsteinfegerhandwerk bedauerlicherweise unterlassen.

Das Schornsteinfegerhandwerk ist im Wandel begriffen und muss seine Aufgaben einer veränderten Umgebung anpassen.

 

 

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