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Neue Heizung/ Kamin/ Ofen

heizungSie haben die Absicht eine Heizung, einen Kamin oder Ofen zu errichten?
Sie möchten einen Schornstein bauen?
Sie möchten an Ihrer vorhandenen Feuerungsanlage Änderungen vornehmen?


Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger!
Die Errichtung häuslicher Feuerstätten und Schornsteine ist i.d.R. baugenehmigungsfrei.
Aber Ihr Schornsteinfeger kann Sie vor Baubeginn über die richtige Vorgehensweise informieren. Er kennt die rechtlichen und baulichen Vorgaben, die technischen Möglichkeiten und die örtlichen Gegebenheiten. Er kann Ihnen die Möglichkeiten neutral aufzeigen, ohne ein Verkaufsgespräch mit Ihnen zu führen...
...und er kann Ihnen mögliche Alternativen aufzeigen, wenn«s mal nicht passt.


Deshalb: Sprechen Sie mit ihrem Schornsteinfeger, bevor Sie mit dem Einbau beginnen.


kaminofen Nach dem Einbau und vor der Inbetriebnahme muss er die sichere Benutzbarkeit ihrer neuen Feuerungsanlage prüfen und bescheinigen. Erst wenn die Abnahme erfolgt ist, und dabei keine Mängel festgestellt wurden, darf die Feuerungsanlage in Betrieb genommen werden.

ACHTUNG!
Wenn Sie eine Feuerstätte einbauen und ohne Abnahme in Betrieb nehmen, verlieren Sie im Schadensfall den Versicherungsschutz!

 

 

schornsteinHier erhalten Sie wichtige Informationen rund um den Schornstein.

MehrWert mit Schornstein als pdf-Datei zum download

 

 

 

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