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Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen1. Was sind eigentlich die Aufgaben eines Schornsteinfegers? Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,

anerkanntem öffentlichen Interesse hat der Staat bestimmt, welche Schornsteine,

 

Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen in welchen Zeiträumen durch einen Schornsteinfeger gereinigt und/oder überprüft werden müssen. Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass
- 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. geänderten Feuerungsanlagen aufgedeckt und bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt wurde.

Die gesamte Brennstoffeinsparung durch Überprüfungen des Schornsteinfegerhandwerks betrug 2001 fast
- 102.000.000 Liter Heizöl und 59.000.000 Kubikmeter Erdgas.

Durch diese Einsparungen wurden
- 377.000 Tonnen Kohlendioxid , 307 Tonnen Stickoxide und 303 Tonnen Schwefeldioxid
weniger an Schadstoffen in häuslichen Feuerungsanlagen produziert.

 

2. Was habe ich als Privatperson von den Leistungen meines Schornsteinfegers?
Kurz und knapp gesagt:
- Brandverhütung
- Sicherheit , Umweltschutz und Energieeinsparung und damit Kosteneinsparung!

Durch die regelmäßige Kontrolle und Reinigung Ihrer Feuerungsanlage (Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück und Feuerstätte) mit Hilfe von modernsten Mess- und Prüfgeräten sorgt der Schornsteinfeger für die rechtzeitige Erkennung von möglichen Brandgefahren und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Feuerungsanlage sicherer zu machen.

Ist Ihre Heizungsanlage optimal eingestellt, vermeiden Sie unnötige Kosten und entlasten die Umwelt durch minimalen Verbrauch von Brennstoffen.

Die ständige, regelmäßige Aus- und Fortbildung bis zum Schornsteinfegermeister und darüber hinaus qualifizieren ihn zu einem
- Sicherheits- Umwelt- und - Energieexperten unabhängig von eigenen weiteren wirtschaftlichen Interessen nötiger oder unnötiger Anschlussaufträgen.

Ein hoher Standard wird bundesweit durch eine unabhängige Kontroll-Institution mit dem Qualitäts- und Umweltzertifikat nach DIN EN 9001:2000114001 bestätigt, eine Qualitätsbescheinigung, die in ganz Deutschland kein anderes Handwerk vorweisen kann!

 

3. Kann ich mir meinen Schornsteinfeger selber aussuchen?
Seit  2013 gibt es rechtlich kein Gebietsmonopol für Bezirksschornsteinfeger mehr.
Hausbesitzer können Messungen, Abgasüberprüfungen ihrer Heizungen,  Lüftungsanlagenübeprüfung und die Schornstein.- und Lüftungsanlagenreinigung auch von anderen Schornsteinfegern oder geeigneten und registrierten Handwerksmeistern durchführen lassen.

 

4. Kann ich meine Heizung und meine Öfen auch durch private Firmen überprüfen lassen, statt durch meinen Schornsteinfeger?
Ja, aber nur durch qualifizierte und von der Handwerkskammer regitrierte Handwerker.
Nur dann, wenn eine Überprüfung losgelöst von weiteren wirtschaftlichen Interessen erfolgt, ist die vom Gesetzgeber gewollte Unabhängigkeit sichergestellt.

 

5. Warum muss eigentlich eine Heizung, die vom Heizungsbauer gewartet und gemessen wurde, vom Schornsteinfeger nochmals überprüft werden?
Wenn Wartung und Kontrolle in einer Hand lägen, kann eine kritische, unabhängige (Eigen-) Kontrolle nicht mehr gewährleistet werden.

Die Messung z. B. des Wartungsdienstes dient wesentlich dem Zweck, die Mängelfreiheit der Werkleistung nachzuweisen und damit die Auslösung der Fälligkeit der Werklohnforderung, nicht aber, die Einhaltung staatlich festgelegter Normwerte objektiv festzustellen.

 

6. Warum kehrt mein Schornsteinfeger meinen Schornstein, obwohl technisch neuwertige und moderne Feuerstätten doch keinen Ruß mehr produzieren?
In früheren Jahren wurde das Kehren des Schornsteins ausschließlich zu dem Zweck der Rußentfernung durchgeführt.

Heute wird bei modernen Feuerstätten, die kaum noch Ruß produzieren, der freie Schornsteinquerschnitt kontrolliert, da bereits geringe Abweichungen vom Sollzustand im Schornstein zu gefährlichen Funktionsstörungen der Feuerstätte führen können. Es handelt sich demnach nicht mehr um das Kehren im traditionellen Sinn, sondern um eine kostengünstige und einfache Möglichkeit, eine effiziente Querschnittskontrolle durchzuführen, die Sicherheit, z.B. vor gefährlichem CO-Austritt, bietet.

 

7. Kann mein Schornsteinfeger auch Reparaturen bei festgestellten Mängeln durchführen?
Was aus Neutralitätsgründen gegen den Einsatz von Privatfirmen bei der Prüfung und Kontrolle von Feuerungsanlagen (Schornstein, Rauch-/Abgasrohr, Feuerstätte) spricht, gilt umgekehrt natürlich ebenso gegen den Einsatz der Schornsteinfeger bei der Reparatur von aufgedeckten Mängeln.

Nur wenn Errichtung, Installation und Wartung von der Kontrolle und Prüfung getrennt ist, ist es möglich das der Schornsteinfeger Reperaturen durchführt.

8. Wer setzt die Preise für die Leistungen der Schornsteinfeger fest?

Die zuständigen Ministerien der Länder setzen nach Anhörung aller beteiligten Verbände (Haus- und Grundbesitzerverein, Siedlerbund, Mieterbund, Verband der Wohnungswirtschaft, Verband der Wohnungsbaugesellschaften, Landesinnungsverband und Gesellenverband für das Schornsteinfegerhandwerk) die Kehr- und Überprüfungsgebühren in einer Landesverordnung fest.
 
9. Wofür bezahle ich einen Grundbetrag?
Wie in jedem privaten Unternehmen müssen ganz bestimmte Leistungen erbracht werden, um eine Dienstleistung erst möglich zu machen: So z.B. Bürozeiten für die Arbeitsplanung, Terminverwaltung, Ergänzung aller Haus- und Messdateien, etc. sind zu finanzieren.

Der Grundbetrag stellt die Kostenumlage für die oben beispielhaft aufgezeigten Kosten dar.

Um eine optimale Transparenz in allgemeine Kosten und den Kosten, die spezifisch in Ihrem Haus entstehen, für Sie zu erreichen, ist die Trennung in Grundbetrag und Kosten vor Ort durchgeführt worden.
 
10. Kann ich einen angekündigten Besuch meines Schornsteinfegers kostenfrei umbestellen?
Um Ihnen ein Höchstmaß an Entscheidungsfreiheit zu bieten, wird der Besuch des Schornsteinfegers z.B. für eine Überwachungsmessung rechtzeitig vorher schriftlich angekündigt.

Falls Ihnen dieser Termin nicht zusagt, können Sie mit Ihrem Schornsteinfeger kostenfrei einen neuen Termin abstimmen.

Ist Ihr Schornsteinfeger allerdings schon an dem abgestimmten Tag unterwegs, verursacht eine Terminabsage Kosten für die Umlegung des Tourenplans. Bitte haben Sie dann Verständnis für die Weitergabe dieser Kosten.
 
 

 
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